Samstag, 13. Februar 2010

Die Probleme im Detail

Nachdem der Ärger verraucht ist und nach einem Gespräch mit dem Architekten, hier nun die Probleme nochmals im Detail:

  1. Grenzbebauung

    Offensichtlich ist man bei der Baurechtsbehörde der Meinung, dass man die Höhe des Grenzbaus (Garage) inklusive der Erhöhung rechnen muss, die sich daraus ergibt, dass die Schräglage kompensiert werden und auf Hausniveau gebracht werden muss. Es wird daher von einer Höhe von 3,70 Meter bzw. 37qm Wandfläche ausgegangen.

    Im Hinblick darauf, dass der Nachbar später vor dem gleichen Problem steht, muss ich mich doch echt wundern, ganz besonders, wie man bei einer Garage (mit Gerätebox) mit den Maßen 9x2,5Meter auf 37qm kommen kann. Selbst bei der vom Amt angenommenen Höhe von 3,70 Meter, beträgt die Fläche 33,3 und nicht 37qm!



    Mal schauen, was wir hier für eine Lösung finden, einen anderen Platz für die Garagen gibt es leider nicht... :-(

  2. Wandhöhe vs. Abstand zum Nachbargrundstück

    Auch hier wurde wieder ein seltsames Bezugsniveau zu Grunde gelegt, der derzeitige gemittelte Höhenpunkt beträgt  -(2,12 + 1,94) / 2 = -2,03 Meter.


    Die Wandhöhe würde somit Traufhöhe 5,30 + 2,03 Nieveaukorrektur = 7,33 Meter betragen, der daraus resultierende Grenzabstand nach württembergischer LBO:

    7,33 * 0,4 = 2,93 Meter

    Das süd-östliche Eck des Gebäudes wurde bisher eigentlich auf die Grenzlinie des Baufensters gelegt, die allerdings nur 2,85 Meter beträgt. Der Stein des Anstosses ist also 8 cm!

    Hier frage ich mich wirklich, was das soll...ein Schelm, wer böses dabei denkt und annimmt, dass hier evtl. nur die niedrigeren Gebühren des Kenntnisgabeverfahrens aufgebessert werden sollen...



  3. Unzulässige Auffüllung

    Für die monierte Abstützung ist ein Gespräch mit dem Amt bezüglich Stützmauern notwendig

  4. Kellerfenster

    Die im Plan eingezeichnete Größe für das Schlafzimmer des Kellergeschoßes entspricht tatsächlich nicht der geforderten Größe von 1/10 des Raumes. Ein Fenster mit 1,10 x 1,10 wird das Problem lösen

Alles in allem ein echt günstiger Bescheid, "nur" 150 EUR und dabei noch nicht mal die beantragte zweite Befreiung für die Terrassenüberdachung berücksichtigt, man braucht ja noch was für einen weiteren Bescheid ;-)

Und den Ergänzungsbogen zum Statistischen Erhebungsbogen, der laut Bescheid beiliegen würde und auszufüllen ist, suche ich noch immer vergebens...well done.


0 comments:

Kommentar veröffentlichen